Hier geht es zu den Wahlergebnissen.
Vom 6. bis 9. Juni 2024 haben die wahlberechtigten Bürger*innen der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament gewählt. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.
Jede wahlberechtigte Person hatte eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen. Dieses wird alle fünf Jahre in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewählt.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Außerdem: Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen), die
Wichtig: Für die Wahlberechtigung muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger*innen gestellt werden.
Auch im Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wenn Sie als Deutsche*r mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, sind Sie in der Regel bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen. Als Bürger*in aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Ihrer Wohngemeinde einmal beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Als Unionsbürger*innen (EU-Bürger*innen) werden bei Europawahlen die Personen bezeichnet, die nicht die deutsche, sondern die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.
Unionsbürger*innen mit Wohnsitz in Meppen können entscheiden, ob sie bei der Europawahl in ihrem Herkunftsland wählen wollen oder in Meppen die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament.
Wer in Meppen wählen möchte, muss sicherstellen, in das hiesige Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen zu sein. Das erfolgt nur automatisch, wenn dies zu dieser Wahl oder früher schon einmal (zur Europawahl 1999 oder später) beantragt wurde.
Ob von Ihnen ein Antrag vorliegt, können Sie im Bürgeramt der Stadt Meppen unter 05931 . 153 -112 erfragen.
Stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 19. Mai 2024. Damit ist die Frist bereits abgelaufen!
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an der Europawahl in Deutschland teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. während eines Urlaubs, und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können entweder
oder
Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union können wählen, wenn sie
oder
Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Wahlbenachrichtigungskarte
Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie rechtzeitig vor der Wahl an Ihre Meldeadresse.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Kommen Sie dazu einfach mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass in das Ihnen zugewiesene Wahllokal. Ob Sie im Wählerverzeichnis stehen, können Sie im Bürgerbüro der Stadt Meppen erfragen.
Briefwahl
Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, Ihre Stimme persönlich abzugeben, können Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Den Wahlschein für die Briefwahl müssen Sie beantragen.
Dies kann entweder online, schriftlich durch Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. einen schriftlichen Antrag oder persönlich im Bürgeramt zu den geltenden Öffnungszeiten erfolgen.
online: Briefwahlunterlagen können im Zeitraum Montag, 13.05.2024 bis Mittwoch, 05. Juni 2024 12.00 Uhr online hier beantragt werden.
schriftlich/persönlich: Außerdem können Sie bis Freitag, den 07.06.2024 um 18.00 Uhr im Bürgeramt der Stadt Meppen Briefwahlunterlagen beantragen. In Ausnahmefällen (§ 24 Abs. 2 EuWO oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch am Samstag, 08.06. zwischen 08.00 und 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr möglich.
Der Wahlschein wird nur benötigt, wenn Sie am Wahltag verhindert sind in Ihrem Wahllokal an der Wahl teilzunehmen und daher Briefwahl beantragen möchten.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, sodass Sie Ihr Wahlrecht auch ausüben können und beachten Sie dabei auch die Zeit der Postwege.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden!
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein.
Was ist das Wählerverzeichnis?
In das Wählerverzeichnis der Stadt Meppen sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind.
Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, vor jeder Europawahl für jeden Wahlbezirk ein neues Wählerverzeichnis anzulegen und zu führen. Grundlage für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse sind die Melderegister der Meldebehörden. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.
Vor der Eintragung ist von der Gemeindebehörde zu prüfen, ob die einzutragende Person die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024). Zwischen dem dritten Tag und dem Tag vor der Wahl ist das Wählerverzeichnis abzuschließen. Es wird am Wahltag dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt. Dieser ist nicht befugt, darin – abgesehen von Schreibfehlern – Korrekturen vorzunehmen.
Wie und wo erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) informieren die Gemeindebehörden die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums und ob er barrierefrei ist, die Wahlzeit und die Nummer, unter der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Ferner haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde zu nehmen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen.
Was mache ich, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen bin?
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindebehörde schriftlich Einspruch einlegen.
Wenn Sie zu Unrecht nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und eine Ergänzung nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich ist, können Sie auf Antrag einen Wahlschein erhalten.
Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?
1. Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024)
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.
2. Umzug und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 29. April bis 19. Mai 2024)
Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.
3. Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl (= ab 20. Mai 2024)
Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Die Wahllokale sind am 9. Juni 2024 von 08.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Ihnen zugewiesenen Wahllokals. Die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Bezeichnung des Wahlraums sind ebenfalls aufgedruckt.
Achten Sie bitte darauf, dass es im Vergleich zur letzten Wahl zu Änderungen bei den Wahllokalen kommen kann!
Eine Übersicht über die Wahllokale, Wahlbezirke und Wahlbereiche finden Sie im Geoportal der Stadt Meppen unter Geoportal - Verschiedenes - Wahlbezirke.
Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sind bereits ausreichend Wahlhelfer*innen vorhanden. Eingehende freiwillige Meldungen werden dann also frühestens zur Bundestagswahl 2025 berücksichtigt.
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jede*r Wahlberechtigte*r verpflichtet.
Für die ehrenamtliche Mitarbeit im Wahlvorstand wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Haben auch Sie Interesse an einer Tätigkeit im Wahlvorstand? Dann melden Sie sich gerne bei uns oder melden Sich über das folgende Formular.
9. Juni 2006
Letzter Geburtstermin für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) zum Europäischen Parlament
9. Juni 2008
Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
(erstmals dürfen schon 16-Jährige bei einer Europawahl wählen)
9. März 2024
Letzter Tag des Zuzugs (Wohnungsaufnahme) in die Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU für die Erlangung des Wahlrechts zur Europawahl
18. März 2024, 18:00 Uhr
Letzter Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge beim Bundeswahlleiter
29. März 2024
Entscheidung über die Wahlvorschläge durch den Bundeswahlausschuss und deren Bekanntgabe
18. April 2024
Sitzung des Bundeswahlausschusses und Entscheidungen zu eventuellen Einsprüchen bei nicht zugelassenen Wahlvorschlägen
28. April 2024
Stichtag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen einzutragen sind.
spätestens ab 19. Mai 2024
Beginn der Ausgabe von Briefwahlunterlagen
19. Mai 2024
Letzter Termin für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Auslandsdeutsche, Zugezogene sowie Unionsbürgerinnen und -bürger) und für die Zusendung der Wahlbenachrichtigungen.
20. bis 24. Mai 2024
Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
24. Mai 2024
Fristende für Anträge zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses
7. Juni 2024, 18:00 Uhr
Ende der allgemeinen Ausgabe von Briefwahlunterlagen für die Europawahl
9. Juni 2024, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffnungszeit der Wahllokale
9. Juni 2024, 18:00 Uhr
Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der roten Wahlbriefe beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin oder der Nds. Landeswahlleiterin.
Allgemeine Informationen zum Thema "Wahlen" finden Sie auf der Seite www.wahlrecht.de.
Hier finden Sie die Ergebnisse aus den Meppener Wahllokalen zur Europawahl am 9. Juni 2024.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Europawahl am 9. Juni 2024 für den gesamten Landkreis Emsland.