Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Meppen werden an dieser Stelle im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Amtsblätter finden Sie nachstehend als PDF-Datei.
Bürger*innen, die keinen Internetzugang haben, erhalten das Amtsblatt auf Wunsch während der regulären Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Meppen, Markt 43, 49716 Meppen, ausgedruckt.
Nr. 30 - Ausgabe am 30.08.2024
Nr. 29 - Ausgabe am 22.08.2024
Nr. 28 - Ausgabe am 15.08.2024
Nr. 27 - Ausgabe am 02.08.2024
Nr. 26 - Ausgabe am 30.07.2024
Nr. 25 - Ausgabe am 24.07.2024
Nr. 24 - Ausgabe am 11.07.2024
Nr. 23 - Ausgabe am 03.07.2024
Nr. 22 - Ausgabe am 26.06.2024
Nr. 21 - Ausgabe am 19.06.2024
Nr. 20 - Ausgabe am 12.06.2024
Nr. 19 - Ausgabe am 05.06.2024
Nr. 18 - Ausgabe am 30.05.2024
Nr. 17 - Ausgabe am 23.05.2024
Nr. 16 - Ausgabe am 15.05.2024
Nr. 15 - Ausgabe am 08.05.2024
Nr. 14 - Ausgabe am 26.04.2024
Nr. 13 - Ausgabe am 19.04.2024
Nr. 12 - Ausgabe am 09.04.2024
Nr. 11 - Ausgabe am 04.04.2024
Nr. 10 - Ausgabe am 25.03.2024
Nr. 09 - Ausgabe am 14.03.2024
Nr. 08 - Ausgabe am 06.03.2024
Nr. 07 - Ausgabe am 29.02.2024
Nr. 06 - Ausgabe am 19.02.2024
Nr. 05 - Ausgabe am 14.02.2024
Nr. 03 - Ausgabe am 30.01.2024
Nr. 02 - Ausgabe am 25.01.2024
Nr. 01 - Ausgabe am 10.01.2024
Hier finden Sie ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), die in der Meppener Tagespost veröffentlicht wurden und sonstige Bekanntmachungen.
21.08.2024
Unsere Stadt
Die vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossene 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen – Wohnbauflächen östlich der Fuhrenkämpe - nebst Begründung mit Umweltbericht wurde dem Landkreis Emsland gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt. Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 09. August 2024 (Az.: 65-610-301-01/132) die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen – Wohnbauflächen östlich der Fuhrenkämpe - nebst Begründung mit Umweltbericht genehmigt. weiterlesen
21.08.2024
Unsere Stadt
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 656 der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen, Baugebiet: „Östlich der Fuhrenkämpe“ nebst Begründung mit Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. weiterlesen
02.08.2024
Unsere Stadt
133. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Klein Fullen - Wohnbauflächen westlich Im Hollen und Bebauungsplan Nr. 403 der Stadt Meppen, Ortsteil Klein Fullen, Baugebiet: "Westlich Im Hollen" (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
Die Stadt Meppen beabsichtigt, zur Deckung des Bedarfs an Baugrundstücken neue Wohnbauflächen im Ortsteil Klein Fullen zu entwickeln. Mit der Aufstellung der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Klein Fullen – Wohnbauflächen westlich Im Hollen und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 403 der Stadt Meppen, Ortsteil Klein Fullen, Baugebiet: „Westlich Im Hollen“, sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. weiterlesen
12.04.2024
Unsere Stadt
Faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen
Die Stadt Meppen gibt bekannt, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes von April 2024 bis voraussichtlich Dezember 2024 im gesamten Stadtgebiet faunistische Kartierungsarbeiten durchgeführt werden.
Die Begehungen erfolgen durch ein beauftragtes Fachbüro. weiterlesen
29.02.2024
Unsere Stadt
Vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans im Landkreis Emsland weiterlesen
15.06.2023
Unsere Stadt
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Für den Bereich der östlichen Altstadt zwischen Burgstraße, Obergerichtsstraße und Markt wurde im September 1988 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Verwaltungsausschuss wurde der Bebauungsplanentwurf 1991 um eine Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Erdgeschoss erweitert.
Im Geltungsbereich sind für die Altstadt typische kleinmaßstäbliche Gebäude anzutreffen. Zur rechtssicheren Umsetzung der städtebaulichen Ziele bei aktuellen Bauvorhaben und um den kleinteiligen und teilweise historischen Gebäudebestand weiterhin flexibel und langfristig nutzen zu können und zukünftige Konflikte zu vermeiden, ist es erforderlich, das Bebauungsplanverfahren in diesem Quartier weiter zu führen. weiterlesen
05.01.2022
Unsere Stadt
Allgemeinverfügung
21.08.2018
Unsere Stadt
Das Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013, in der zurzeit gültigen Fassung, räumt dem Bürger die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. weiterlesen