Die Aufgabe von Schiedsämtern ist es, in Streitigkeiten des täglichen Lebens auf eine einvernehmliche Vergleichsregelung hinzuwirken. Das erleichtert den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. Gerichte brauchen nicht in Anspruch genommen werden, es bietet sich durch die Schiedsämter eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit der Streitschlichtung.
Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, wird ein auf 30 Jahre vollstreckbarer Titel erwirkt, indem die Verpflichtungen der Parteien festgelegt werden.
Gegenstand von Schlichtungsverfahren können sein: Streitigkeiten des täglichen Lebens, Auseinandersetzung um Geldforderungen, etwa aus Verträgen über den Kauf von Sachen oder mit Handwerkern.
Bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in einigen Zivilsachen muss zuerst versucht werden sich außergerichtlich zu einigen, bevor eine Klage vor dem Amtsgericht erhoben werden kann. Solche Schlichtungsverhandlungen finden statt bei: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Außerdem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (Überwuchs von Ästen, Wurzeln, Hinüberfall von Laub und Früchten), Ehrverletzung (auch in Sozialen Netzwerken), Zivilrechtliche Benachteiligungen nach dem sogenannten Antidiskriminierungsgesetz.
Wir arbeiten unparteiisch, kostengünstig (ca. 50 € Verfahrens-und Sachkosten), sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir Ihnen eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.
Eingeleitet wird ein Verfahren durch einen mündlich oder schriftlich bei der Schiedsperson gestellten Antrag.
Ein Schiedsamt wird ehrenamtlich von Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) ausgeführt. Diese werden vom Rat der Gemeinde für eine Dauer von 5 Jahren gewählt.
Antonia Weiner | Imke Meyburg-Kirschner |
Feldkamp 24a | Kollhofe 1 |
49716 Meppen | 49716 Meppen |
E-Mail: antonia.weiner@gmx.de | E-Mail: imkemeyburg@hotmail.com |
Tel.: (05931) 49 35 60 | Tel.: (05931) 848 04 95 |
Weitere Informationen unter www.schiedsamt.de