Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Als Träger der Abfallwirtschaft ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland zuständig.
Die An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern ist durch den Grundstückseigentümer beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland unter Tel.: 05931/599-699 oder info@awb-Emsland.de zu beantragen. Der Hol- und Bringservice des Abfallwirtschaftsbetriebes ist kostenlos.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Internet unter www.abfallwirtschaft-emsland.de
Als Träger der Abfallwirtschaft ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland zuständig.
Die An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern ist durch den Grundstückseigentümer beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland unter Tel.: 05931/599-699 oder info@awb-Emsland.de zu beantragen. Der Hol- und Bringservice des Abfallwirtschaftsbetriebes ist kostenlos.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Internet unter www.abfallwirtschaft-emsland.de
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle