Stadt Meppen

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Abfallgebühr Festsetzung

Allgemeine Informationen

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

An wen muss ich mich wenden?

Als Träger der Abfallwirtschaft ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland zuständig.

Die An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältern ist durch den Grundstückseigentümer beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland unter Tel.: 05931/44-600 oder tonnentausch@awb-Emsland.de zu beantragen. Der Hol- und Bringservice des Abfallwirtschaftsbetriebes ist kostenlos.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Internet unter www.abfallwirtschaft-emsland.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

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