Stadt Meppen

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Kartenanwendung

Abwasserbeitrag

Allgemeine Informationen

Wird für ein Grundstück erstmals ein Anschluss an die zentrale öffentliche Abwasseranlage hergestellt, wird der einmalige Abwasserbeitrag erhoben. Dieser dient zur Deckung des Aufwandes für diese zentrale öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss.

Wird auf Antrag des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin ein zusätzlicher Grundstücksanschluss hergestellt, so sind die Aufwendungen für die Herstellung in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.

Der Abwasserbeitrag und der Erschließungsbeitrag für ein Grundstück sind zwei unterschiedliche Abgaben. Für die Höhe des Abwasserbeitrages ist die Veranlagungsfläche relevant, welche sich in der Regel an der Größe des Grundstückes und dessen baurechtlich zulässiger Nutzbarkeit bemisst.

Nähere Einzelheiten können Sie auch der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung oder auf der Seite der Stadtwerke Meppen entnehmen.

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