Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.