Stadt Meppen

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Bauaktenarchiv

Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Bauordnung

An wen muss ich mich wenden?

Die Stadt Meppen führt ein Bauaktenarchiv, zum Großteil auch digital.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Die Gebühr für die Akteneinsicht wird nach Baugebührenordnung ermittelt.

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