Stadt Meppen

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Baugenehmigung Erteilung

Allgemeine Informationen

Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.

Das Baugenehmigungsverfahren

1. Der Bauantrag wird in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Fachbereich Bauordnung der Stadt Meppen eingereicht.

2. Nach Eingang der Unterlagen prüft das Bauordnungsamt den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit und erteilt dem Bauherrn eine Eingangsbestätigung, mit der in der Regel auch bereits noch fehlende Unterlagen nachgefordert werden.

3. Bei der anschließenden Bearbeitung des Bauantrags werden - soweit für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nötig ist - weitere Fachbehörden und Dienststellen beteiligt. Die von den beteiligten Stellen abgegebenen Stellungnahmen, Gutachten usw. fließen mit in die Beurteilung ein.

Zuständige Stelle

Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

Freitags 8-12:30

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen laut Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beigefügt werden:

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung und für gewerbliche Anlagen eine Betriebsbeschreibung
  • Sonstige Unterlagen:
    • nachprüfbare Berechnungen der bebauten Fläche, der Geschoss- bzw. Grundflächenzahl, der Rohbau- und Herstellungskosten, des umbauten Raumes
    • ein Freiflächengestaltungsplan, (z.B. Lage der Pkw-Stellflächen und eventuell erforderliche Kleinkinderspielflächen)
    • sofern im Bebauungsplan Aussagen dazu gemacht werden, sind zu erhaltende Bäume oder Pflanzflächen lagegetreu darzustellen bzw. die erforderlich Neuanpflanzungen lage- oder flächenmäßig nachzuweisen
    • bautechnische Nachweise wie der Standsicherheit (Statik), des Wärme- und Schallschutzes.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Jahre
    ab dem Tag der Erteilung

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

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