Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.
Das Baugenehmigungsverfahren
1. Der Bauantrag wird in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Fachbereich Bauordnung der Stadt Meppen eingereicht.
2. Nach Eingang der Unterlagen prüft das Bauordnungsamt den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit und erteilt dem Bauherrn eine Eingangsbestätigung, mit der in der Regel auch bereits noch fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
3. Bei der anschließenden Bearbeitung des Bauantrags werden - soweit für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nötig ist - weitere Fachbehörden und Dienststellen beteiligt. Die von den beteiligten Stellen abgegebenen Stellungnahmen, Gutachten usw. fließen mit in die Beurteilung ein.