Es gibt die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit/ Ausbildungszeit zu stellen.
Es gibt die Möglichkeit, bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit/ Ausbildungszeit zu stellen.
Wenden Sie sich an die für Ihre Ausbildungsrichtung zuständige Kammer, das heißt die Kammer, in deren Bezirk die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung abgelegt oder die Ausbildung durchlaufen wurde. Diese kann z.B. sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Für die Bestätigung der Lehrzeit berechnen die zuständigen Stellen gemäß dem Gebührenverzeichnis in der Regel eine Pauschale.
Die Anfrage zur Lehrzeitenbestätigung soll aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich erfolgen. Der Antrag muss vollständig ausgestellt sein und per Post oder Fax an die zuständige Stelle gegeben werden.