Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle: Domhof
Bus: Linie 30
Parkmöglichkeiten:
Nutzen Sie das Parkhaus Domhof,
Behindertenparkplatz direkt am Haus ggü. Gymnasialstraße 8
Anzahl: 158
Gebühren: ja
Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Gemeinde.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.