Zuständigkeiten
- Bürger*innen der Stadt Meppen : Elterngeldstelle der Stadt Meppen
- Bürger*innen der Stadt Lingen: Elterngeldstelle der Stadt Lingen
- Bürger*innen der Stadt Papenburg: Elterngeldstelle der Stadt Papenburg
- Bürger*innen der sonstigen Städte und Gemeinden des Landkreises Emsland: Elterngeldstelle des Landkreises Emsland
Basiselterngeld kann in der Zeit ab Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen. Alleinerziehende können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zwei weitere Monate Basiselterngeld beziehen.
Statt für einen Monat Basiselterngeld kann jeweils für zwei Monate Elterngeld Plus bezogen werden.
Eltern, die gleichzeitig in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats erwerbstätig sind, erhalten zwei bis vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate. Alleinerziehende können unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls zwei bis vier weitere Monate Elterngeld plus als Bonusmonate erhalten.
Informationstool Familienleistungen
Ferner möchten wir Sie auf das neue Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufmerksam machen. Das Bundesministerium hat das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Die Idee dabei ist, dass (werdende) Eltern und Familien mithilfe des Tools durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden können, welche Leistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie potenziell in Frage kommen. Auch auf die Frage, wo und wie diese beantragt werden können, gibt das Tool Antwort. Bei Interesse klicken Sie bitte hier www.infotool-familie.de.