Stadt Meppen

Grafik eines runden oben links angeknabberten Kekses

Wir haben ein Plätzchen für Dich!

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Kartenanwendung

Erschließungsbestätigung

Allgemeine Informationen

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Meppen.

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