Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Ebenso kann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde, eine Namensänderungsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über die Geburtszeit beantragt werden.