Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen haben die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden regelmäßig alle fünf Jahre gem. § 36 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen.
Die nächste Schöffenwahl für die fünfjährige Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 findet im Frühjahr 2023 statt.