Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 11.10.2007 das Stadtumbaugebiet „Rechts der Ems“
gem. § 171 b Abs. 1 des Baugesetzbuches festgelegt. Das gesamte Stadtumbaugebiet umfasst die Bereiche Schützenstraße/Hafenstraße, Teile des Bahnhofsumfeldes, Schützenhof sowie den Bereich der Riedemannstraße. Die Festlegung erfolgte vor dem Hintergrund der vorhandenen städtebaulichen Funktionsverluste, die in den durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen sowie dem hierauf basierenden städtebaulichen Entwicklungskonzept als Grundlage für den Stadtumbau im vorgenannten Bereich dokumentiert worden sind.
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