Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Meppen ist seit dem 15.09.1976 rechtskräftig. Er setzt für den Geltungsbereich der vorliegenden 14. Änderung des Bebauungsplanes eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz (Tennisplätze) im nördlichen Bereich und eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Schießstand im südlichen Bereich fest. Die Stadt Meppen beabsichtigt, dieses Gebiet in unmittelbarer Nähe zum zentralen Versorgungsbereich "Nahversorgungszentrum Marienstraße/Schullendamm" städtebaulich neu zu ordnen und nachzuverdichten.