Stadt Meppen

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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Meppen, Baugebiet: "Kuhweide"

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bebauungsplan Nr. 96 ist seit dem 31. Juli 1991 rechtskräftig. Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche ist in dem Bebauungsplan Nr. 96 aufgrund des konischen Verlaufs der Fläche zwischen dem nordwestlich angrenzenden Entwässerungsgraben und dem südöstlich gelegenen Rad- und Fußweg und der dadurch bedingten unzureichenden Bautiefe erfolgt. Eine Vorprüfung hat ergeben, dass hier noch ein Einfamilienhaus in ausreichender Bautiefe unter Inanspruchnahme eines Teils des Nachbargrundstücke realisiert werden kann. Die Erschließung erfolgt über die Verlängerung der Johannes-von Euch-Straße.
Mit der Änderung soll das Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer bisher festgesetzten öffentlichen Grünfläche geschaffen werden.

Amtliche Bekanntmachung vom 20.06.2024
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