Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
Das zuletzt im Jahre 2023 fortgeschriebene städtebauliche Entwicklungskonzept für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Rechts der Ems“ beschreibt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 Teil III die Stärkung logistischer und gewerblicher Funktionen in Nähe der Fernverkehrsstraße B 70. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Meppen hat dementsprechend in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 Teil III der Stadt Meppen, Baugebiet: „Schützenhof Teil III“ mit dem Ziel der Ausweisung eines Gewerbegebietes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.