Stadt Meppen

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Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138.1 der Stadt Meppen,, Baugebiet: "Zwischen Haseufer und Schützenstraße - Teil I"

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138.1 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Zwischen Haseufer und Schützenstraße – Teil I“ nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 13.01.2025
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