Die vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 25. April 2024 beschlossene 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn – Gewerbliche Bauflächen Apeldorn - nebst Begründung mit Umweltbericht wurde dem Landkreis Emsland gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt. Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 20. Juni 2024 (Az.: 65-610-301-01/129) die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn – Gewerbliche Bauflächen Apeldorn - nebst Begründung mit Umweltbericht genehmigt.