Stadt Meppen

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Inkrafttreten der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen – Wohnbauflächen östlich der Fuhrenkämpe

Die vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossene 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen – Wohnbauflächen östlich der Fuhrenkämpe - nebst Begründung mit Umweltbericht wurde dem Landkreis Emsland gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt. Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 09. August 2024 (Az.: 65-610-301-01/132) die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Schwefingen – Wohnbauflächen östlich der Fuhrenkämpe - nebst Begründung mit Umweltbericht genehmigt.

Amtliche Bekanntmachung vom 21.08.2024
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