Stadt Meppen

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 161 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, Baugebiet: „Gewerbegebiet Sandheimer Straße“

Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, Baugebiet: „Gewerbegebiet Sandheimer Straße“ nebst Begründung mit Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 24.06.2024Letzte Aktualisierung: 26.06.2024
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