Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Flächennutzungsplan der Stadt Meppen ist seit dem 14.11.1979 rechtswirksam. Seitdem ist er bereits in über 130 Änderungsverfahren angepasst oder berichtigt worden. Mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2008 wurden im Rahmen einer Neube-kanntmachung die bis dahin erfolgten Flächennutzungsplanänderungen in das Planwerk eingearbeitet und in digitaler Form vorgehalten. Seitdem sind zahlreiche weitere Änderungsverfahren durchgeführt und angestoßen worden.