© Pixabay Antragsberechtigt sind nicht nur Unternehmen, Vereine oder Verbände, sondern insbesondere auch Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben. Bei Privatpersonen ist die Förderung auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt. Je nach Art des ausgewählten Rades beträgt der Zuschuss 400,00 Euro für die Anschaffung eines Lastenrades und 800,00 Euro für die Anschaffung eines e- Lastenrades oder Lasten-S-Pedelecs.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. Eine Antragstellung ist noch bis zum 31. Dezember möglich.
Solange das Land Niedersachsen die Anschaffung von Lastenfahrrädern über die N-Bank fördert, ist die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Meppen zur Vermeidung von Doppelförderungen nicht möglich.
Für Informationen und Fragen zur Beantragung der Landesförderung steht Ihnen das Klimaschutzmanagement der Stadt Meppen, Herr Brunsen (E-Mail: j.brunsen@meppen.de; Tel.: 05931 / 153 254) gerne zur Verfügung.