Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen zur schnellen und zuverlässigen Ermittlung bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Daten und deren Veränderungen durchgeführt. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen.
Für die Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren ein Prozent aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt in der Regel vier Jahre in Folge in der Stichprobe. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer, auch Erhebungsbeauftragte genannt, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich mit einem amtlichen Ausweis des LSN ausweisen.
Weitere Erläuterungen zum Mikrozensus sind auf den Seiten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zu finden. Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.