© Stadt Meppen„Viele Menschen sind auf günstigen Wohnraum angewiesen, doch das Angebot ist knapp. Die Zahlen entsprechender Baumaßnahmen sind nach jüngsten Meldungen sogar rückläufig. Umso mehr freue ich mich über unseren jüngsten Baustart“, betonte Bürgermeister Helmut Knurbein beim Vororttermin mit Vertretern der Stadtratsfraktionen und dem Generalbauunternehmen Korte Bau- und Planungsbüro GmbH.
Die beiden Gebäude werden baugleich sein, sich nur äußerlich durch verschiedene Klinker unterscheiden. Auf den Dächern werden Photovoltaik-Anlagen für den Strom-Eigenbedarf installiert. Für die Wärmeerzeugung werden Luft-Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Je Gebäude sind fünf Wohneinheiten – drei im Obergeschoss mit je ca. 60 Quadratmetern und zwei im Erdgeschoss mit je ca. 80 Quadratmetern – geplant. Für beide Mehrparteienhäuser wird es eine Erschließung bzw. eine Zufahrt geben. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2025 geplant. Im städtischen Haushalt stehen für dieses Vorhaben zwei Mio. Euro zur Verfügung.
Diese Maßnahme ist längst nicht die erste zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Meppen. An der Nödiker Straße und an der Hafenstraße hatte die Stadt Meppen in 2020 sehr erfolgreich Grundstücke zum Bau von Mehrfamilienhäusern zum Kauf angeboten, in denen mindestens 50 Prozent der Wohnungen Personen vorbehalten sind, die eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mietinteressent*innen mit einem Wohnberechtigungsschein (Typ A oder Typ B) können sich ab sofort an die Ansprechpartner*innen Fachbereich Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften, Tel.: 05931 153 184, wenden.
Ergänzend zu vorrangigen Landesförderungen auf Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWoFG) fördert die Stadt Meppen im Übrigen die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum. Die entsprechende Richtlinie hat der Stadtrat hierzu im vergangenen Jahr verabschiedet. Die Zuschüsse sollen vor allem zur Schaffung von größengerechten, familienfreundlichen und barrierefrei erreichbaren Mietwohnungen eingesetzt werden. Eine kommunale Förderung erfolgt allerdings nur, wenn zuvor eine Förderung des Landes nach dem NWoFG bewilligt wurde und eine gesicherte Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes vorliegt. Weitere Informationen unter meppen.de/sozialerwohnraum.