"Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten."
Die Bauleitpläne sind das zentrale städtebauliche Gestaltungselement der Kommunen; sie sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen:
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Rat der Stadt Meppen ist also zuständig für die Verabschiedung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne (Kommunale Planungshoheit).
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes verläuft für die Pläne beider Stufen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) in den Grundzügen gleichartig.
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Kirchstraße 2 49716 Meppen |