Das Baulückenkataster der Stadt Meppen enthält Wohnbaugrundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort bzw. in absehbarer Zeit bebaubar sind. Es soll als Service für alle Interessierte dienen. Dazu gehören Eigentümer bebaubarer Flächen, aber auch potentielle Bauinteressenten.
Ansprechpartnerin ist Frau Andrea Büring.
Erfasst wurden die „echten Baulücken“, also grundsätzlich sofort bebaubare erschlossene Grundstücke. Eine verbindliche Bebauungsmöglichkeit kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden.
Mit dem § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, durch die Erfassung von Baulücken in einem Kataster die vorhandenen Potenziale für Wohnbauflächen aufzuzeigen. Dies entspricht dem Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden, der die Gemeinden verpflichtet, bei der Ausweisung von Bauflächen vorrangig vor einer Inanspruchnahme des Außenbereiches eine Innenentwicklung zu betreiben. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Aktivierung von Brachflächen, Gebäudeleerstand oder eben Baulücken.
Schutz der Eigentümerdaten
Im Baulückenkataster werden keine Angaben zum Namen und zur Adresse der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers gemacht. Es ist lediglich vermerkt, ob die Baulücke eine private oder eine städtische Fläche ist. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer eines privaten Grundstücks ist eigeninitiativ zu ermitteln.
Bei gemeindlichen Grundstücken wenden sich Interessierte an den Fachbereich Kultur, Gebäudewirtschaft und Liegenschaften. Ausnahmsweise kann die Stadtverwaltung – auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer – Kontaktdaten an Kaufinteressenten weitergeben, sofern der Grundstückseigentümer dieses wünscht. Die Stadtverwaltung wird dabei ausdrücklich nicht als Makler tätig, sondern lediglich auf die genannten Grundstücke hinweisen und Eigentümerdaten im gewünschten Umfang herausgeben. Dies geschieht nur, sofern der Eigentümer seinen Wunsch gegenüber der Gemeinde ausdrücklich erklärt (Ansprechpartner: siehe unten).
Formular Einverständniserklärung
Das Baulückenkataster wird regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann von Seiten der Stadt Meppen nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstücke bzw. Flächen zwischenzeitlich bebaut sind. Für die im Baulückenkataster veröffentlichten Daten wird von Seiten der Stadt Meppen keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen. Auch wird keine Haftung dafür übernommen, dass die im Baulückenkataster veröffentlichten Grundstücke bzw. Flächen bebaubar sind. Die Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks bzw. der jeweiligen Fläche ist im Einzelfall im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages durch die Baugenehmigungsbehörde prüfen zu lassen.
Widerspruchsrecht
Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulückenkatasters der Stadt Meppen wurde gemäß § 200 Absatz 3 BauGB durch Bekanntmachung im Amtlichen Teil der Meppener Tagespost am 03.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Grundstückseigentümerinnen bzw. -eigentümer, die eine Veröffentlichung Ihrer Grundstücke oder Flächen im Baulückenkataster nicht wünschen, können gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen.
Widersprüche können auch nach der Veröffentlichung noch eingelegt werden. Hierfür können Sie das hier hinterlegte Formular abrufen, ausfüllen und an die Stadtverwaltung senden.
Der Widerspruch ist zu richten an die Stadtverwaltung Meppen, Fachbereich Stadtplanung, Kirchstraße 2, 49716 Meppen.
Zu allgemeinen Fragen rund um das Baulückenkataster steht Ihnen der Fachbereich Stadtplanung gern zur Verfügung. Dort können Sie sich bei Bedarf auch vor Einlegung eines Widerspruches beraten lassen oder mitteilen, falls Sie die Weitergabe von Kontaktdaten an interessierte Grundstückskäufer wünschen.
Allgemeine Hinweise