Fachbereich Bauordnung Öffnungszeiten:
Dienstag von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Durch die Bauordnung werden alle Bau- und Umbaumaßnahmen geregelt. Die Örtlich und sachlich zuständige Behörde ist für die Überwachung, die Erlaubnis und die Einstellung der Maßnahmen verantwortlich und prüft die materiell rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, die Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen. Die Bauordnung enthält darüber hinaus u.a. Bestimmungen über die Bauabnahme, die Aufgaben der Bauaufsicht, die bautechnische Sicherheit, die Schall- und Wärmeisolierung und den Feuerschutz.
Der Niedersächsische Sozialminister hat der Stadt Meppen mit Wirkung vom 01.01.1991 die Aufgaben einer Unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Innerhalb der Stadt Meppen ist der Fachbereich Bauordnung für die Erledigung dieser Aufgaben zuständig.
Der Fachbereich Bauordnung gibt im Rahmen der Bauberatung Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z.B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen, Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen). Eine schriftliche und damit rechtsverbindliche Bescheinigung erhalten Sie aber erst durch eine Bauvoranfrage.
Informationen zu den jeweiligen Anliegen und Formularen erhalten Sie in der Spalte rechts unten