Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Voraussetzung für ein aktives Geschehen im Rahmen der Dorfentwicklung ist die Aufnahme in das Programm zur Förderung der Dorfentwicklung in Niedersachsen. In den Dörfern des Dorfentwicklungsprogramms werden Planungen, Umsetzungsbegleitung und Maßnahmen bezuschusst, die umfangreiche private und öffentliche Erneuerungsvorhaben initiieren. Darüber hinaus werden viele Vorhaben angestoßen und auf den Weg gebracht, die auf der eher ideellen Ebene einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Lebens auf dem Lande leisten. Aktivierende Beteiligung und Einbindung der Betroffenen in den Planungsprozess bewirken ein hohes Maß an Identifikation und Nachhaltigkeit.
Die Gelder, die in der Dorfentwicklung eingesetzt werden, stammen teilweise aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln. Den verbleibenden Anteil tragen bei öffentlichen Maßnahmen die Stadt Meppen und bei privaten Maßnahmen die Antragsteller.
(Der Inhalt stammt aus folgender Internetseite: http://www.ml.niedersachsen.de/...)
Grundvoraussetzung für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung ist, dass das betreffende Dorf, die betreffende Dorfregion ins Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurde und ein anerkannter Dorfentwicklungsplan vorliegt.
Förderfähig sind Maßnahmen zur
Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich zugehöriger Seitenbereiche,
Abwehr von Hochwassergefahren für den Ortsbereich und naturnaher Rückbau sowie Wiederherstellung, Umgestaltung und Sanierung innerörtlicher oder landschaftstypischer Gewässer einschließlich der Anlage und Gestaltung der Wasserflächen und deren Randbereiche,
Schaffung und Entwicklung dorfgerechter Freiflächen und Plätze einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung, insbesondere zur Innenentwicklung,
kleinere Bau- und Erschließungsprojekte zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters,
Umnutzung von Gebäuden land- und fortwirtschaftlicher Betriebe für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke und nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe auch deren Translozierung insbesondere zur Innenentwicklung,
Erhaltung und die Gestaltung land- und forstwirtschaftlich oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen, nach näherer Maßgabe des Dorfentwicklungsplans,
Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens, um sie vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden, soweit sie nicht im Rahmen des einzelbetrieblichen Agrarinvestitionsförderungsprogramms gefördert werden,
Abbruch von Bausubstanz nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe.
Um-/Nachnutzung orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude für Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche, soziale oder gemeinschaftliche Zwecke; nach Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe auch deren Umsetzung, vor allem zur Innenentwicklung,
Ersatz nichtsanierungsfähiger orts- oder landschaftsbildprägender Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügende Neubauten,
Neu-, Aus- und Umbau sowie die orts-/landschaftsgerechte Gestaltung ländlicher Dienstleistungseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen, die geeignet sind, das dörfliche Gemeinwesen, die soziale und gesundheitliche Infrastruktur, die Kunst oder die Wirtschaftsstruktur zu stärken,
(Der Inhalt stammt aus folgender Internetseite: http://www.ml.niedersachsen.de/...)
Für die Antragstellung, Betreuung und Durchführung von Privaten Förderanträgen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Stadt Meppen (s. rechts).
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -
Seit Mitte der 80er Jahre sind alle Ortsteile der Stadt Meppen in das Förderprogramm der Dorferneuerung des Landes Niedersachsen aufgenommen worden. Seit 2014 spricht man von "Dorfentwicklung"
Bis heute sind in den Dörfern Klein Fullen, Schwefingen, Apeldorn, Groß Fullen, Rühle, Teglingen, Bokeloh, Versen, Hemsen, Hüntel, Holthausen, Borken und Helte gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung Dorferneuerungspläne erarbeitet worden. Öffentliche und private Maßnahmen wurden mit entsprechenden Fördermitteln sowie Mitteln der Stadt Meppen bzw. der privaten Antragsteller umgesetzt.
Aktuelle Dorfentwicklung/Dorferneuerung in Meppen
Zur Zeit befindet sich das Dorf Bokeloh gemeinsam mit Lohe und Dörgen (Stadt Haselünne) als Dorfregion in der Förderphase.
Die Dorfregion Bokeloh der Stadt Meppen und Dörgen und Lohe der Stadt Haselünne ist im Juni 2016 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden.
Eine wichtige Verbindung zwischen den Dörfern Bokeloh, Dörgen und Lohe ist die gemeinsame Kirchengemeinde St Vitus, die eine Besonderheit darstellt, da sich aus der Tradition heraus eine interkommunale Kirchengemeinschaft und ein enger Zusammenhalt der drei Ortschaften auch auf Vereinsebene entwickelt haben.
Aufgabe der Dorfentwicklung ist es, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Der dafür aufzustellende Dorfentwicklungsplan wird zurzeit mit intensiver Bürgerbeteiligung vom Büro für Landschaftsplanung, Werlte erstellt.
Dorfentwicklungsplan der Dorfregion Bokeloh, Dörgen und Lohe
Protokolle der Arbeitskreissitzungen und Bereisungen:
Protokolle der Projektgruppe: