Der Flächennutzungsplan bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vor. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar.
Er ist der vorbereitende Bauleitplan, in dem die Gemeinde erste grundlegende planerische Aussagen über die von ihr angestrebte Bodennutzung trifft. Die Darstellungen sind dabei grundsätzlich nicht als parzellenscharf aufzufassen. Rechtsverbindliche und parzellenscharfe Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthalten die in einem zweiten Schritt aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne).
Der Flächennutzungsplan besteht aus dem flächenbezogenen Plan mit den behördenverbindlichen Darstellungen und der Begründung. In diesem Textteil werden die Darstellungen inhaltlich hergeleitet und mit entsprechenden Ergänzungskarten zu speziellen Aspekten in ihren Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt erläutert. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung als separates Werk.
Eine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern oder konkret den Eigentümerinnen und Eigentümern der überplanten Grundstücke besitzt der Flächennutzungsplan nicht. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans gelten zunächst lediglich behördenintern als verbindlich. Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln.
Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht in der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit dem Bebauungsplanverfahren und ist in den §§ 3 und 4 BauGB geregelt.
Flächennutzungsplan der Stadt Meppen in der Fassung der Neubekanntmachung
(Stand 2008) 96. FNPänderung -Neubekanntmachung-
Neuaufstellung Flächennutzungsplan