Als Beitrag zum Klimaschutz fördert die Stadt Meppen Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Fassaden.
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 beschlossen, die dauerhafte und freiwillige Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden in Meppen ab dem 01.08.2022 mit 25 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 3.000 Euro, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu fördern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Pro Objekt kann nur ein Antrag gestellt werden. Nebengebäude sind als Teil des Hauptgebäudes zu sehen.
Nachweisfrist: 12 Monate nach Bewilligung.
Mit der Maßnahmenumsetzung darf vor dem Erlass eines Bewilligungsbescheids nicht begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn zählt die Vergabe bzw. der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Angebotsabfragen, Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren vor Erlass des Bewilligungsbescheids sind zulässig.