Lastenfahrräder sind einsitzige Fahrräder ohne Motorantrieb, die speziell für den Transport von Personen und Lasten konstruiert sind.
Lastenpedelecs sind darüber hinaus nichtzulassungspflichtige einsitzige Fahrräder mit Tretunterstützung durch einen elektromotorischen Hilfsbetrieb bis maximal 250 Watt, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig ab.
Als Beitrag zum Klimaschutz fördert die Stadt Meppen die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit 25 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 500 Euro, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zweckbindungsfrist beträgt 3 Jahre. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Lastenfahrrad bzw. Lastenpedelec ist innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung zu beschaffen.
Dem Antrag sind eine Kopie des Personalausweises zum Nachweis der Antragsberechtigung sowie ein Kaufangebot des Lastenfahrrades bzw. Lastenpedelecs beizufügen.
Die Förderung ist vor dem Kauf des Lastenfahrrades bzw. Lastenpedelecs zu beantragen.