Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von sozialem Wohnraum beschlossen.
Die Stadt Meppen hat es sich zur Aufgabe gemacht, ergänzend zu vorrangigen Landesförderungen auf Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes (NWoFG) weitere Anreize für die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum mit Belegungs- und Mietpreisbindung für den Bereich der Stadt Meppen zu geben, solange und soweit dies als erforderlich angesehen wird.
Ziel des städtischen Förderprogramms ist es, neuen Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt von allein nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und aus diesem Grund auf Unterstützung angewiesen sind. Die Zuschüsse sollen vor allem zur Schaffung von größengerechten, familienfreundlichen und barrierefrei erreichbaren Mietwohnungen eingesetzt werden.
Gefördert werden 12,5 % der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Grunderwerbs- und Baukosten, max. 400,00 € pro m². Für barrierefrei erreichbare Wohnungen in Obergeschossen wird eine zusätzliche Förderung in Höhe von 100,00 €/m² je Wohneinheit gewährt.
Verbunden ist die Förderung mit einer Mietpreis- und Belegungsfrist von 35 Jahren.
Eine kommunale Förderung erfolgt nur, wenn zuvor eine Förderung des Landes nach dem NWoFG bewilligt wurde und eine gesicherte Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes vorliegt.
Mit der Baumaßnahme darf vor dem Erlass eines Bewilligungsbescheids nicht begonnen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von sozialem Wohnraum.