© Stadt Meppen Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Meppen hat Elisabeth Mecklenburg einen Auftrag mit Verfassungsrang. Konkretisiert werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen durch die Paragraphen 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Zielsetzung der Arbeit ist letztlich, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Hierfür wirkt die Gleichstellungsbeauftragte an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen der Stadt Meppen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Die Gleichstellungsbeauftragte bietet zudem Rat und Hilfe bei persönlichen Fragen und Problemen. Sie arbeitet mit den Ausschüssen des Rates und in den Gremien der Verwaltung. Sie kooperiert mit Verbänden und Institutionen in der Stadt Meppen. Sie unterstützt Politik, Verwaltung und Institutionen bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming.
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch in externen Arbeitskreisen verschiedene Aufgaben wahr.