Hinweise und Merkblätter rund um das Thema "Bauen" finden Sie an dieser Stelle. Sollten Sie Rückfragen haben, treten Sie gerne persönlich mit uns in Kontakt.
Die Stadt Meppen weist gemäß § 86 Absatz 8 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) darauf hin, dass aus technischen Gründen der Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren nach § 3a Absatz 1 Satz 1 NBauO auf spätestens 01.01.2024 festgelegt wird.