Hasehochwasser 2015© Stadt Meppen
An den großen Gewässern wie Elbe, Weser, Unteraller und teilweise auch an der Ems haben sich in Folge der historischen Entwicklung Deichverbände gebildet, die ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz und im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) haben.
Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich verboten. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland werden auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen sowie von Planungen der Verbände (Deichverbände, Wasser- und Bodenverbände) und Kommunen durchgeführt. Entsprechende Hochwasserschutzpläne liegen für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche an der Elbe, der Mittelweser und der Unteraller vor. Diese bauen bereits auf den Empfehlungen der Umweltministerkonferenz für einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Hochwasserschutz auf.
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt sowie der örtlichen Feuerwehr.
Ansprechpartner für Fragen des Hochwasserschutzes sind in Gebieten, in denen es Deichverbände gibt, die jeweiligen Vorstände oder Geschäftsführer dieser Verbände. Ansonsten stehen die jeweiligen Leiter des Geschäftsbereiches II in den Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Das Land gewährt den Verbänden und Kommunen finanzielle Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze. Zudem werden EU-Mittel (ELER und EFRE) bereitgestellt. Zuständig für die Aufnahme in die vorgenannten Förderprogramme ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Hochwassergefahren- und Risikokarten (Präsentation)
Die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Eine nützliche Informationsschrift, die jeden angeht,dessen Grundstück von Hochwasserereignissen betroffen sein kann.
In gemeinsamer Initiative haben 32 Kommunen im Einzugsgebiet der Hase eine "Hochwasserschutzpartnerschaft Hase" gegründet. Die Organisation übernimmt die Kommunale Umweltaktion (U.A.N.) Hannover, die vom Land Niedersachsen mit der Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung flussgebietsweiten Hochwasserpartnerschaften beauftragt wurde. Als erster Schritt wird nun ein überregionales Hochwasserschutzkonzept erstellt. Für die Umsetzung werden EU-Mittel (ELER und EFRE) bereitgestellt.