Ab 2020 fördert die Stadt Meppen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten.
Gefördert werden Unternehmensgründungen für den Einstieg in die Selbstständigkeit, die Übernahme sowie die Umsiedlung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes in der Innenstadt.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gründer im Bereich Handel und Gastronomie mit einem innenstadtrelevanten Sortiment.
Grundsätzlich förderfähig sind investive Ausgaben, beispielsweise für die Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Erwerb von Immobilien.
Die Förderhöhe beträgt 20% der nachweisbaren förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro. Dabei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.