Die Stadt Meppen übernimmt als Mittelzentrum weit reichende Versorgungsfunktionen im Bereich der öffentlichen und privaten Infrastruktur. Hierzu trägt der Einzelhandel in erheblichem Umfang bei, so dass die Stadt Meppen an einer Sicherung und einer zielgerichteten Verbesserung der Einzelhandelsfunktionen interessiert ist. Aufgrund der zentralen Lage der Kreisstadt im Emsland zwischen den Städten Lingen und Papenburg versorgt die Einkaufsstadt Meppen einen übergemeindlichen Einzugsbereich.
Vor dem Hintergrund geänderter baurechtlicher und landesplanerischer Anforderungen an die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung ist dass zuletzt im Jahr 2000 fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept (erstellt von der GMA -Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg) aktualisiert worden. Da im Umlandbereich in den letzten Jahren erhebliche Wettbewerbsveränderungen eingetreten sind, z. B. durch Realisierung der Lookentor-Passage in Lingen, sind Erhebungen und Befragungen durchgeführt worden, um ein aktuelles und statistisch abgesichertes Bild der Marktposition der Einkaufsstadt Meppen in der Region zu erhalten.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll Vorschläge für Politik und Verwaltung i. S. einer zielgerichteten Steuerung und Förderung der Einzelhandelsentwicklung aufzeigen. Dabei ist unter Berücksichtigung der Veränderungen in der Einzelhandelsstruktur, im Einkaufsverhalten der Verbraucher sowie in den Standortansprüchen des Einzelhandels ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept erarbeitet worden, das als Leitfaden für eine wirtschaftlich tragfähige und städtebaulich verträgliche Einzelhandelsentwicklung durch den Stadtrat der Stadt Meppen beschlossen worden ist.
Potentialanalyse für den periodischen Bedarf im Einzelhandel der Stadt Meppen
Im Juli 2021 beauftragte die Stadt Meppen die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Potenziale für Betriebe im periodischen Bedarf zu ermitteln und entsprechend Empfehlungen für verschiedene Standorte abzuleiten. Dies ist erforderlich, da aktuell Erweiterungen in Bestandsobjekten, aber auch Neuansiedlungen, an verschiedenen Standorten vorgesehen sind.
Aufgrund der unterschiedlichen Standorte und Betriebstypen sollen die Potenziale für Standorte, insbesondere in den drei Nahversorgungszentren, aufgezeigt werden.
Der Schwerpunkt liegt auf Betrieben mit periodischem Kernsortiment (Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren, pharmazeutische Artikel, Schnittblumen, Tiernahrung, Zeitungen / Zeitschriften). Diese Betriebe übernehmen je nach Lage und Größe eine quartiersnahe oder eine gesamtstädtische Versorgungsfunktion.
Die Untersuchung soll der Vorbereitung für kommunalpolitische und bauleitplanerische Entscheidungen der Stadt Meppen dienen.
Der Grund für die Aktualisierung und Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (erstellt durch NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg) liegt in der stark angestiegenen Bauantragstellung für Mehrfamilienhäuser in gewachsenen Einfamilienhausgebieten und den damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die vorhandene städtebauliche Struktur.
Mit dem Eigentümerwechsel der Immobilien, oft aufgrund der demografischen Entwicklung, erfolgen häufig Modernisierungs- bzw. Neubaumaßnahmen auf den Grundstücken, die in Abhängigkeit der vorhandenen Stadtstrukturen Fragen der Nachbarschaftsverträglichkeit aufwerfen. Die im Grundsatz sinnvolle städtebauliche Innenentwicklung erfordert jedoch eine Gesamtbetrachtung und letztlich eine Abwägung der unter-schiedlichen Belange (Verdichtung, Erhalt vorhandener städtebaulicher Struktur, technische Infrastruktur, Grünstrukturen sowie Entwicklungspotenziale der einzelnen Quartiere).
Häufig erlaubt das geltende Planungsrecht (vorwiegend ältere Bebauungspläne) aufgrund unzureichender Festsetzungen eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke im Vergleich zur vorhandenen Bebauung. Daher erfolgt im Falle von Ersatz- und Neubauten immer häufiger die maximale Ausnutzung der „alten“ Baurechte mit der Folge einer kompakteren Bebauung mit mehr Wohneinheiten je Grundstück. Auch im Hinblick auf den unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB lässt sich diese Tendenz beobachten. Die Bauvorhaben fügen sich zwar nach Art und Maß der baulichen Nutzung ein, nicht aber nach der Anzahl der Wohnungen, die das vertretbare Maß überschreiten, aber in der Beurteilung nach § 34 BauGB nicht zu berücksichtigen sind.
Ziel der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes zur Steuerung einer verträglichen Innenentwicklung ist einerseits die Förderung einer verträglichen Nachverdichtung sowie andererseits die Wahrung städtebaulicher Strukturen sowie sozialer Nachbarschaften. Es ist laut Stadtratsbeschluss als Grundlage für die Bauleitplanung heranzuziehen.
Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes 2016
Nähere Auskünfte zum Stadtentwicklungskonzept erhalten Sie bei Herrn Giese oder Frau Büring
Der Verkehrsentwicklungsplan bildet einen wichtigen Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung. Ziel ist es, die Verkehrsbedürfnisse in Einklang mit der Flächennutzung zu bringen. Es wird die Verbes-serung der Verkehrsverhältnisse angestrebt. Die Auswirkungen des Verkehrs sollen möglichst wenig negativ auf die Bewohner, das Stadtbild und die umgebende Landschaft ausfallen.
Der Verkehrsentwicklungsplan stellt formal einen Planungsprozess dar, der sich in die Phasen
Die Phasen der Problemanalyse und Maßnahmenuntersuchung können durch Verkehrsuntersuchungen beantwortet werden. Die Entscheidung über die Verwirklichung einer Planung ist von den politischen Vertretern der Stadt zu treffen. Dazu sollen die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen geeignete Entscheidungshilfen darstellen.
Um eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreichen zu können, ist es notwendig, ein integriertes Verkehrsnetz zu erstellen. In diesem sind die Belange der einzelnen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, motorisierter Individualverkehr und öffentlicher Verkehr) zu vernetzen. Die gegenseitigen Behinderungen der einzelnen Verkehrssysteme müssen weitestgehend abgebaut werden. Jedes Verkehrsmittel muss innerhalb des Gesamtsystems eine entsprechende Aufgabe übernehmen. Nur so kann in einem integrierten Verkehrskonzept ein stadtverträglicher Verkehrsablauf erzielt werden.
Der Radverkehr ist traditionell eine wichtige Stütze des Verkehrsgeschehens in der Stadt Meppen. Die Anzahl der Radtouristen, die die Stadt Meppen als Etappenziel ansteuern und queren, hat in den vergangenen Jahren erfreulich zugenommen. Den Anteil des umweltschonenden Radverkehrs weiter zu erhöhen, ist erklärtes Ziel der Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt. Dieses kam nicht zuletzt auch in der Diskussion der Arbeitskreise und Ratsgremien zum Klimaschutzkonzept der Stadt Meppen zum Ausdruck.
Der Radverkehr trifft in der Stadt Meppen auf ein Gesamtsystem an Radverkehrsanlagen, die in teils unterschiedlicher Trägerschaft geplant, gebaut und unterhalten werden. Zu benennen sind hier nicht nur die Radwege entlang der Straßen oder entlang der Flüsse. Auch Brücken, Abstellanlagen, Beschilderungen und Wegweisungen bis hin zu den öffentlichen Lademöglichkeiten für E-Bikes oder auch die neue Radstation am Bahnhof, bestimmen den Standard der öffentlichen Infrastruktur, auf die der Radfahrer in der Stadt Meppen trifft.
Den Zustand des vorhandenen Radverkehrssystems aufzunehmen, zu analysieren und anhand fachlicher Standards zu bewerten, auch in Bezug auf Gefährdungs- und Schwachstellen im Netz und Möglichkeiten weiterer Verbesserung, ist das wesentliche Anliegen des vorliegenden Radverkehrskonzeptes. Eingeflossen ist dabei auch eine Befragung der Radfahrer, die im vergangenen Jahr an Schulen und unterschiedlichen Verkehrsknotenpunkten in der Stadt durchgeführt wurde.
Das Konzept bindet sich ein in die Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt und stellt, der zentralen Bedeutung des Radverkehrs für die Stadt entsprechend, ein wichtiges Kapitel des Planes dar, mit dem auch die Diskussion über die Neuaufstellung der auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ausgerichteten Verkehrsentwicklungsplanung in der Stadt Meppen begonnen werden soll.
Das Radverkehrskonzept bildet nun die Arbeitsgrundlage für fortzusetzende Diskussionen mit Radverkehrsverbänden wie z. B. ADFC, Verkehrsclub Deutschland und Verkehrswacht sowie in den politischen Gremien der Stadt.
Mit der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes beauftragt wurde das Büro IST Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes GbR, Schortens, das auch den Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Meppen erarbeitet.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Meppen gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Stadt Meppen ist durch Beschluss des Rates der Stadt Meppen am 13.06.2019 in Kraft getreten. Die Stadt Meppen hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) aufgestellt.
Die Stadt Meppen steuert seit 2014 die Ansiedlung von Vergnügungsstätten auf der Basis eines vom Rat beschlossenen Vergnügungsstättenkonzeptes. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen soll das Vergnügungsstättenkonzept aus 2014 nunmehr fortgeschrieben und angepasst werden. Die Änderungen beziehen sich u. a. auf rechtliche Grundlagen, aber auch auf die spezifische Situation in Meppen, wie z. B Änderungen der Nahversorgungszentren, Stadtumbaugebiete.
Insgesamt standen der GMA für die Erstellung der Untersuchung Daten und Informationendes Statistischen Bundesamtes, der Stadt Meppen sowie interne Daten der GMA zur Verfügung. Die Daten wurden von den Mitarbeitern der GMA nach besten Gewissen erhoben, mit der gebotenen Sorgfalt aufbereitet und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgewertet.