Wählen in Meppen
Wahlen sind das unverzichtbare Fundament einer jeden Demokratie. Die für das Leben in einer komplexen Gesellschaft erforderlichen politischen Entscheidungen werden durch die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreter*innen des ganzen Volkes getroffen. Hierbei kommt dem Austausch unterschiedlicher Meinungen wie auch der Fähigkeit zum Kompromiss eine große Bedeutung zu. Das ist die Basis unseres freiheitlich demokratischen Rechtstaates. Für die Wahlen der Abgeordneten der verschiedenen demokratischen Institutionen gelten die aus dem Artikel 38 des Grundgesetzes abgeleiteten Wahlrechtsgrundsätze. Demnach werden die Volksvertreterinnen und Volksvertreter „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ durch die jeweils gesetzlich festgelegten Wahlberechtigten gewählt.
Die Aufgaben des Wahlbüros
Das Wahlbüro der Stadt Meppen hat dabei die Aufgabe, den reibungslosen organisatorischen Ablauf von Wahlen und Abstimmungen sicherzustellen. Dies beinhaltet zahlreiche Einzelaufgaben und umfasst zum Beispiel die Einplanung und Berufung der rund 300 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die Entgegennahme und Prüfung von Wahlvorschlägen, die Beschaffung von Stimmzetteln und Briefwahlunterlagen, die Vorbereitung der Wahlausschüsse und die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Landes- oder Bundeswahlleitung. Die Arbeit rund um eine Wahl beginnt bereits acht bis zehn Monate vor dem eigentlichen Wahltermin und endet erst mit den Aufräum- und Abschlussarbeiten in den Wochen nach einer Wahl.
Folgende Wahlen werden vorbereitet und organisiert:
_ Wahl zum Europäischen Parlament
_ Wahl zum Deutschen Bundestag - Informationen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages finden Sie hier.
_ Wahl zum Niedersächsischen Landtag
_ Kommunalwahlen (Bürgermeister und Rat der Stadt Meppen sowie Landrat und Kreistag)