Seit dem 1. Januar 2016 wird der Mietwohnungsbau auch in ländlichen Gebieten vom Land gefördert. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der nachgewiesene Bedarf, etwa in Form eines Wohnraumversorgungskonzeptes, heißt es hierzu seitens des Sozialministeriums. Das Wohnraumversorgungskonzept gibt Aufschluss über die zukünftigen Wohnbedarfe und bildet die Basis zum Einwerben von Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus. Als Datengrundlagen dienten vor allem die Wohnungsmarktbeobachtungen und das Kommunalprofil der NBank mit einem erfreulichen Ergebnis: Meppen wächst stetig weiter und wird als attraktiver Wohnstandort wahrgenommen.
Was bedeutet das für die zukünftige Wohnraumversorgung Meppens? Während diese Frage in früheren Jahrzehnten vorrangig mit der Ausweisung neuen Baulandes beantwortet wurde, stellt sich die Situation nunmehr differenzierter dar. Aufgrund der demografischen Entwicklung und naturräumlicher Grenzen steigt der Bedarf an kleineren Mietwohnungen. Konkret stellen sich demnach die Fragen nach den Bedarfsgruppen und den Möglichkeiten der Bedarfsdeckung. Die Antworten hierzu liefert das knapp 90-seitige Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Meppen.
„Mit diesem Konzeptpapier verfügt die Stadt Meppen über einen wertvollen Leitfaden, der gezieltes, förderungsfähiges Handeln in Sachen Wohnraumversorgung ermöglicht“, so Bürgermeister Knurbein. Mit der Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes wurde zudem dem 2011 durch die Stadt Meppen erstellten und 2016 fortgeschriebenen Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ Rechnung getragen.