In seiner Sitzung am 10.02.2022 hat der Rat der Stadt Meppen eine neue Hauptsatzung beschlossen. Die Hauptsatzung ist am Tag nach der Verkündung im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 9 im Internet unter der Adresse https://www.emsland.de/amtsblatt am 15.02.2022 - somit am 16.02.2022 - in Kraft getreten. Die Veröffentlichung der Hauptsatzung ist zusätzlich im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen Nr. 1 am 16.02.2022 im Internet unter der Adresse https://www.meppen.de/amtsblatt erfolgt.
Nach § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erfolgen Verkündungen und öffentliche sowie ortsübliche Bekanntmachungen ab dem 16.02.2022 im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen im Internet unter der Adresse https://www.meppen.de/amtsblatt.
In seiner Sitzung am 05.05.2022 hat der Rat der Stadt Meppen die Satzung zu 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die Änderungssatzung ist am Tag nach der Verkündung im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen, Ausgabe Nr. 10 vom 09.05.2022, im Internet unter der Adresse https://www.meppen.de/amtsblatt - somit am 10.05.2022 - in Kraft getreten.
Danach erfolgt die Verkündung oder Bekanntmachung auch im Volltext in der Tageszeitung „Meppener Tagespost“, soweit eine Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt und eine Verkündung oder Bekanntmachung im Internet nicht vorgesehen oder nicht ausreichend ist.
Ausdrucke des elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen können während der regulären Öffnungszeiten im Foyer der Stadtverwaltung Meppen, Markt 43, 49716 Meppen, eingesehen werden.
Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse in der Tageszeitung "Meppener Tagespost" hingewiesen (sog. Hinweisbekanntmachung).
Informationen zu Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates sind auch im Ratsinformationssystem der Stadt Meppen zu finden.
Die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Meppen werden in der Regel über die Ausschreibungsplattform „Subreport“ (www.subreport.de) abgewickelt. Eine zusätzliche Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Stadt Meppen unter www.meppen.de/ausschreibungen.
Nr. 24 - Ausgabe am 11.07.2024
Nr. 23 - Ausgabe am 03.07.2024
Nr. 22 - Ausgabe am 26.06.2024
Nr. 21 - Ausgabe am 19.06.2024
Nr. 20 - Ausgabe am 12.06.2024
Nr. 19 - Ausgabe am 05.06.2024
Nr. 18 - Ausgabe am 30.05.2024
Nr. 17 - Ausgabe am 23.05.2024
Nr. 16 - Ausgabe am 15.05.2024
Nr. 15 - Ausgabe am 08.05.2024
Nr. 14 - Ausgabe am 26.04.2024
Nr. 13 - Ausgabe am 19.04.2024
Nr. 12 - Ausgabe am 09.04.2024
Nr. 11 - Ausgabe am 04.04.2024
Nr. 10 - Ausgabe am 25.03.2024
Nr. 09 - Ausgabe am 14.03.2024
Nr. 08 - Ausgabe am 06.03.2024
Nr. 07 - Ausgabe am 29.02.2024
Nr. 06 - Ausgabe am 19.02.2024
Nr. 05 - Ausgabe am 14.02.2024
Nr. 03 - Ausgabe am 30.01.2024
Nr. 02 - Ausgabe am 25.01.2024
Nr. 01 - Ausgabe am 10.01.2024
Hier finden Sie ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), die in der Meppener Tagespost veröffentlicht wurden und sonstige Bekanntmachungen.
24.06.2024
Unsere Stadt
Die vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 25. April 2024 beschlossene 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn – Gewerbliche Bauflächen Apeldorn - nebst Begründung mit Umweltbericht wurde dem Landkreis Emsland gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt. Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 20. Juni 2024 (Az.: 65-610-301-01/129) die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn – Gewerbliche Bauflächen Apeldorn - nebst Begründung mit Umweltbericht genehmigt. weiterlesen
24.06.2024
Unsere Stadt
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, Baugebiet: „Gewerbegebiet Sandheimer Straße“ nebst Begründung mit Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. weiterlesen
20.06.2024
Unsere Stadt
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 25. April 2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 452 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Tennisplätze Hemsen“ nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. weiterlesen
20.06.2024
Unsere Stadt
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan Nr. 759.4 ist seit dem 30. Dezember 2009 rechtskräftig. Er setzt für den Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes unter anderem zwei eingeschränkte Industriegebiete, zwei Gewerbegebiete, öffentliche Verkehrsflächen und ein Regenrückhaltebecken fest.
Aufgrund der geplanten Ansiedlung eines Unternehmens werden hier zusammenhängende Bauflächen ohne trennende Verkehrs- und Wasserflächen benötigt. Mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die für die Ansiedlung erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. weiterlesen
20.06.2024
Unsere Stadt
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan Nr. 96 ist seit dem 31. Juli 1991 rechtskräftig. Die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche ist in dem Bebauungsplan Nr. 96 aufgrund des konischen Verlaufs der Fläche zwischen dem nordwestlich angrenzenden Entwässerungsgraben und dem südöstlich gelegenen Rad- und Fußweg und der dadurch bedingten unzureichenden Bautiefe erfolgt. Eine Vorprüfung hat ergeben, dass hier noch ein Einfamilienhaus in ausreichender Bautiefe unter Inanspruchnahme eines Teils des Nachbargrundstücke realisiert werden kann. Die Erschließung erfolgt über die Verlängerung der Johannes-von Euch-Straße.
Mit der Änderung soll das Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer bisher festgesetzten öffentlichen Grünfläche geschaffen werden. weiterlesen
14.06.2024
Unsere Stadt
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II sollen gestalterische Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden, die sich aus den Gestaltungsgrundsätzen der Innenstadtsanierung ableiten. Dies sind insbesondere Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung, Fassadengestaltung und hier insbesondere zu Materialien und Fassadenfarbe. Ferner sollen die textlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzungen an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Mit den geplanten Festsetzungen der Bebauungsplanänderung soll sichergestellt werden, dass das Stadtbild unter Berücksichtigung der Anforderungen heutiger Nutzungen erhalten und in seinem Fortbestand gesichert wird. weiterlesen
13.06.2024
Unsere Stadt
Mitteilung des Ergebnisses der Abwägung
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 25. April 2024 den Bebauungsplan Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“ nebst Begründung mit Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. weiterlesen
12.04.2024
Unsere Stadt
Faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen
Die Stadt Meppen gibt bekannt, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes von April 2024 bis voraussichtlich Dezember 2024 im gesamten Stadtgebiet faunistische Kartierungsarbeiten durchgeführt werden.
Die Begehungen erfolgen durch ein beauftragtes Fachbüro. weiterlesen
29.02.2024
Unsere Stadt
Vegetationskundliche und faunistische Kartierungsarbeiten im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans im Landkreis Emsland weiterlesen
15.06.2023
Unsere Stadt
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Für den Bereich der östlichen Altstadt zwischen Burgstraße, Obergerichtsstraße und Markt wurde im September 1988 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Im Verwaltungsausschuss wurde der Bebauungsplanentwurf 1991 um eine Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Erdgeschoss erweitert.
Im Geltungsbereich sind für die Altstadt typische kleinmaßstäbliche Gebäude anzutreffen. Zur rechtssicheren Umsetzung der städtebaulichen Ziele bei aktuellen Bauvorhaben und um den kleinteiligen und teilweise historischen Gebäudebestand weiterhin flexibel und langfristig nutzen zu können und zukünftige Konflikte zu vermeiden, ist es erforderlich, das Bebauungsplanverfahren in diesem Quartier weiter zu führen. weiterlesen
05.01.2022
Unsere Stadt
Allgemeinverfügung
21.08.2018
Unsere Stadt
Das Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013, in der zurzeit gültigen Fassung, räumt dem Bürger die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. weiterlesen