Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns, dass Sie sich für die finanzielle Situation der Stadt Meppen interessieren.
Nachfolgend sind einige Informationen zum Haushalt der Stadt Meppen eingestellt.
Der Haushalt enthält alle im Kalenderjahr für die von der Stadt Meppen voraussichtlich zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie die zu erwartenden Erträge und Einzahlungen. Er bildet die Grundlage für die Arbeit der Stadt und wird jedes Jahr vom Rat beschlossen.
Der Haushalt setzt sich aus einem Ergebnishaushalt (Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzhaushalt (Einzahlungen und Auszahlungen) zusammen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuer sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer (nach der Haushaltssatzung):
a) Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 295 %
b) Grundsteuer B (für Grundstücke): 310 %
Gewerbesteuer (nach der Haushaltssatzung): 345%
Hundesteuer (nach der Hundesteuersatzung):
Die Sätze finden Sie unter der Dienstleistung "Hundesteuer".
Vergnügungssteuer (nach der Vergnügungssteuer- und Spielgerätesteuersatzung):
Die festgesetzten Sätze für Veranstaltungen und den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten finden Sie unter der Dienstleistung "Vergnügungssteuer".
Haushaltsplan 2024 (8 MB) | |
Haushaltsplan 2023 (13 MB) | |
Haushaltsplan 2022 (12 MB) | |
Haushaltsplan 2021 (7 MB) | |
Haushaltsplan 2020 (8 MB) | |
I. Nachtrag 2019 (524 kB) | |
Haushaltsplan 2019 (4 MB) | |
Haushaltsplan 2018 (7 MB) | |
Haushaltsplan 2017 (4 MB) | |
Haushaltsplan 2016 (4 MB) | |
Haushaltsplan 2015 (4 MB) |