Der Bürgermeister ist oberster politischer Repräsentant der Stadt und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen. Als „Rathauschef“ ist er für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Er regelt die innere Organisation der Verwaltung. Der Bürgermeister ist Vorgesetzter der Stadtbediensteten.
Der Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Stadtrates, des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse. Er ist stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates und Vorsitzender des Verwaltungsausschusses.