© Stadt MeppenDie Stadt Meppen möchte die Rad- und Gehweginfrastruktur im Stadtgebiet stärken. Insbesondere die Wege im Zentrum und ins Zentrum hinein sollen dabei deutlich attraktiver gestaltet werden. Im Fokus stehen die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Meppener Innenstadt. Attraktive Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr schaffen lebendige Innenstädte und Wohnquartiere und ermöglichen Begegnung und Kommunikation. Zudem profitieren Städte von Gehen-den und Rad fahrenden Bürgerinnen und Bürgern. Studien belegen, dass Radfahrende eine kaufkräftige und treue Kundengruppe darstellen. In Kombination z.B. mit dem Stadtstrand verspricht sich die Verwaltung insgesamt eine weitere Aufwertung der Innenstadt.
Der Modellversuch
Im Zuge des Modellversuchs wird die Burgstraße und Gymnasialstraße zur Einbahnstraße. Außerdem erfolgt die Einbahnstraßenregelung im Straßenabschnitt des Nagelshof. Für den Zeitraum des Modellversuchs wird mit dem Verbot der Einfahrt auf Höhe der Bushaltestelle Domhof, die südliche Fahrtrichtung vorgeschrieben. Der Einbahnstraßenregelung beginnt an der „Rentei“ dem historischen Stadtmuseum. Busse und Radfahrende dürfen die Straße in Gegenrichtung befahren. Die Einbahnstraße Nagelshof endet an der Einmündung zur Straße „Am Neuen Markt“. Die Fahrtrichtung stadtauswärts wird vorgeschrieben.
Zusätzlich zur Einbahnstraßenregelung wird der Innenstadtkern zur Fahrradzone. Der Kraftfahrzeugverkehr wird mit dem Zusatzschild „Kfz-frei“ weiterhin zugelassen. Siehe Karte: Verkehrsversuch im Überblick.
Das Vorhaben wird unter Realbedingungen erprobt und erlebbar, sodass bei eventuell auftretenden Problemen ggf. nachgesteuert oder umgeplant werden kann. Durch die Realitätsnähe können aussagekräftige Ergebnisse und Beobachtungen zum Verkehrsgeschehen und Verkehrsverhalten sowie deren Auswirkungen auf umliegende Verkehre und unsere Stadt erzielt werden. Gleichzeitig können die Meinungen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürger direkt in die Auswertung des Versuches und zur Erstellung einer Fuß- und Radverkehrsstrategie einbezogen werden.
Die Erreichbarkeit der Parkhäuser bleibt bestehen, sodass die Innenstadt für all diejenigen attraktiv bleibt, die auf das Auto angewiesen sind. Ziel ist es, die Verkehre besser zu kombinieren und organisieren.
Der sechsmonatige Verkehrsversuch beginnt in den Sommerferien.
Die Ziele im Überblick
Was ist eine Fahrradzone?
Eine Fahrradzone ist ein für Radfahrende vorgesehenes zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen und wird mit dem Verkehrszeichen (Z 244.3) ausgewiesen. Fahrradzonen sind Gebiete, die ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen und entsprechend beschildert sind. Andere Fahrzeuge dürfen hier nur fahren, wenn sie durch Zusatzzeichen zugelassen werden. Im Modellversuch ist der motorisierte Verkehr durch das Zusatzzeichen „Kfz frei“ zugelassen, muss sich hier jedoch unterordnen. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Die Radfahrenden dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Der Kfz-Verkehr muss sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeuge die Geschwindigkeit weiter verringern. Grundsätzlich dürfen Radfahrende überholt werden, sofern der Sicherheitsabstand von 1,5 m (innerorts) eingehalten wird. Großflächig werden die Regeln, die auch schon für eine Fahrradstraße gelten in einer ganze Nachbarschaft umgesetzt.
Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also "normale" Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen und E-Scooter. Mit Zusatzzeichen können auch andere Verkehrsteilnehmende zugelassen werden.
Was ist eine Fahrradstraße?
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Hier wird ein Straßenzug als Fahrradstraße ausgewiesen. Die angrenzenden Straßen sind nicht Bestandteil der Fahrradstraße. Eine Fahrradstraße ist ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen. Andere Fahrzeuge dürfen hier nur fahren, wenn sie durch Zusatzzeichen zugelassen werden.
Überblick Verkehrsregeln in einer Fahrradzone und Fahrradstraße
Sonstige Verkehrsregeln
Wie kann ich mich beteiligen?
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Hier geht es zur Umfrage (QR-Code oder Link):
https://www.umfrageonline.com/c/yrftwyjr
Innenstadt gestalten geht nur gemeinsam. Dafür startete Anfang Juli ein Prozess mit mehreren dialogorientierten und kreativen Aktionen mit und für Bürgerinnen und Bürger. Auf der Website meppen-macht-stadt.de können alle verfolgen, was passiert, sich für ausgewählte Veranstaltungen anmelden und die Ergebnisse verfolgen. Wichtig ist uns Innenstadtförderung und Mobilität gemeinsam zu denken.
Sollten Sie weiterhin Fragen oder Anregungen zum Verkehrsversuch haben, schreiben Sie uns gerne: meppenbewegt@meppen.de
Was ist eine Fahrradzone?
Eine Fahrradzone ist ein für Radfahrende vorgesehenes zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen und wird mit dem Verkehrszeichen (Z 244.3) ausgewiesen. Fahrradzonen sind Gebiete, die ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen und entsprechend beschildert sind. Andere Fahrzeuge dürfen hier nur fahren, wenn sie durch Zusatzzeichen zugelassen werden. Im Modellversuch ist der motorisierte Verkehr durch das Zusatzzeichen „Kfz frei“ zugelassen, muss sich hier jedoch unterordnen. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Die Radfahrenden dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Der Kfz-Verkehr muss sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Wenn nötig, müssen Kraftfahrzeuge die Geschwindigkeit weiter verringern. Grundsätzlich dürfen Radfahrende überholt werden, sofern der Sicherheitsabstand von 1,5 m (innerorts) eingehalten wird. Großflächig werden die Regeln, die auch schon für eine Fahrradstraße gelten in einer ganze Nachbarschaft umgesetzt.
Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also "normale" Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen und E-Scooter. Mit Zusatzzeichen können auch andere Verkehrsteilnehmende zugelassen werden.