Einwohnerfragestunde - So geht's!
Die Einwohnerfragestunde stellt für Einwohner*innen die Möglichkeit dar, sich mit ihren Fragen aktiv an den Ratssitzungen bzw. den Ausschusssitzungen zu beteiligen.
Geregelt ist die Einwohnerfragestunde in § 62 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (im Nachfolgenden: NKomVG) sowie in § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Meppen (im Nachfolgenden: Geschäftsordnung). Nach § 72 Absatz 1 Halbsatz 2 NKomVG sowie § 22 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung gelten diese Regelung auch für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse.
Am Anfang einer öffentlichen Ratssitzung und einer öffentlichen Ausschusssitzung findet grundsätzlich eine Einwohnerfragestunde statt. Die Einwohner*innen können dabei Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzung und anderen Angelegenheiten der Stadt stellen. Die Fragestunde wird von der/dem Rats- oder Ausschussvorsitzenden geleitet. Die Redezeit eines Fragenstellenden beträgt dabei 3 Minuten. Es ist erlaubt, bis zu zwei Zusatzfragen anzuschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch die/den Bürgermeister*in. Die Einwohnerfragestunde soll eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Eine Diskussion findet ausdrücklich nicht statt. Kann eine Frage nicht sofort beantwortet werden, so wird sie innerhalb von 2 Wochen schriftlich beantwortet.
In den letzten 3 Monaten vor einer Kommunalwahl findet eine Einwohnerfragestunde nicht statt.
Neben der Einwohnerfragestunde lassen die NKomVG (§ 62 Absätze 2 und 3) und § 10 der Geschäftsordnung auch die Anhörung von anwesenden Einwohner*innen und Sachverständigen zum Gegenstand der Beratung in Rats- und Ausschusssitzungen zu. Über die Anhörung selbst muss dann vom Ausschuss oder vom Rat erst beschlossen werden. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Rats- bzw. Ausschussmitglieder. Eine Diskussion mit Einwohner*innen findet nicht statt.
Hier finden Sie die gesetzlichen Regelungen:
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Meppen