Die niedersächsische Kommunalverfassung unterscheidet drei Organe der Gemeinden:
Der Rat
Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Die Bürgerinnen und Bürgern wählen ihn alle fünf Jahre neu. Neben dem Bürgermeister gehören dem Rat weitere 38 Ratsmitglieder an. Die Ratsmitglieder sind unabhängig und erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.
Der Meppener Stadtrat setzt sich aufgrund der Kommunalwahl am 11. September 2021 wie folgt zusammen:
38 ehrenamtliche Ratsmitglieder
CDU | 16 |
SPD | 8 |
UWG/FDP | 7 |
GRÜNE | 6 |
AFD | 1 |
unabhängig | Bürgermeister |
Der Rat berät und beschließt grundsätzlich öffentlich, wenn nicht das öffentliche Wohl oder private Interessen eine vertrauliche Behandlung erfordern.
Die wesentlichen Aufgaben des Rates sind die Entwicklungs- und Bauleitplanung, der Beschluss des Haushalts- und Stellenplans, der Beschluss von Satzungen, insbesondere über Steuern und Abgaben der Einwohner.
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Rat aus seiner Mitte Fachausschüsse, an deren Arbeit auch außenstehende Personen beteiligt werden können.
Die Sitzungen des Rates leitet der Ratsvorsitzende Hermann Sievers, den der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. November 2021 zum Ratsvorsitzenden wählte.
Der Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss als zweites Organ der Gemeinde besteht aus dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Vorsitzenden und zehn Beigeordneten.
Wesentliche Aufgabe des Verwaltungsausschusses ist die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates. Dazu liegen ihm in der Regel bereits Empfehlungen der Fachausschüsse vor.
In eigener Zuständigkeit beschließt der Verwaltungsausschuss über diejenigen Angelegenheiten, die nach der gesetzlichen Regelung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weder der Beschlussfassung des Rates bedürfen noch dem Bürgermeister obliegen.
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses finden grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung statt.
Der Bürgermeister ist als Hauptverwaltungsbeamter das dritte Organ der Gemeinde. Ihn wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt. Er ist der gesetzliche Vertreter sowie der politische Repräsentant der Stadt und leitet die Stadtverwaltung.
Zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Meppen wurde Helmut Knurbein (unabhängig) am 25. Mai 2014 gewählt. Bei der Bürgermeisterwahl am 12. September 2021 wurde Helmut Knurbein erneut zum Bürgermeister der Stadt Meppen gewählt.
Die Fachausschüsse
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner konstituierenden Sitzung am 11. November 2021 neun Ausschüsse gebildet.
In dieser Sitzung hat der Rat beschlossen, dass diesen Ausschüssen jeweils 11 Mitglieder angehören. Aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen wurde der Umlegungsausschuss mit 3 Ratsmitgliedern besetzt.
Die Ratsausschüsse tagen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, wenn nicht das öffentliche Wohl oder private Interessen eine vertrauliche Behandlung erfordern.
Ortsvorsteher
In der Hauptsatzung der Stadt Meppen ist bestimmt, dass für die Ortsteile Ortsvorsteher bestellt werden.