Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sollen über Zuwendungen des Bundes, Eigenanteile der Stadt Meppen und private Mittel öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Rahmen des „Verfügungsfonds Innenstadt“ gefördert werden.
Die Stadt Meppen verfolgt mit dieser Richtlinie im Wesentlichen folgende Ziele:
Die Förderung zielt dabei insbesondere darauf ab, die Attraktivität der Meppener Innenstadt (siehe Anlage 1-räuml. Geltungsbereich) zu steigern sowie diese in seinen Funktionen zu stärken.
Gegenstand der Förderung sind kleinteilige Projekte mit kurzem Umsetzungszeitraum, die zur Attraktivitätssteigerung der Meppener Innenstadt beitragen und einen nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen für eine positive Innenstadtentwicklung liefern.
Gefördert werden:
Die Mittel können dabei sowohl für investive als auch nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden.